Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.azubicard-hessen.de veröffentlichte Website der HA Hessen Agentur GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.05.2024 erstellt und zuletzt am 19.07.2024 aktualisiert

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unsere Webseite wurde gemäß dem BIK BITV-Test auf Barrierefreiheit geprüft. Der ausführliche Prüfbericht ist auf Anfrage verfügbar. Bei Fragen zur Barrierefreiheit kontaktieren Sie uns bitte.

Aufgrund einer Überprüfung ist die Website www.azubicard-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der HVBIT und daher nicht barrierefrei:

  • Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen der keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
  • Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen
  • Die Bedienung der Webseite mittels Tastatur ist noch zum Teil eingeschränkt.
  • Im Login-Bereich fehlen sinnvolle Dokumenten-Titel.
  • Es stehen keine alternativen Zugangswege, wie zum Beispiel eine Suche oder eine Sitemap, zur Verfügung.
  • Überschriften und Beschriftungen sind nicht immer aussagekräftig.
  • Interaktive Elemente auf der Webseite haben nicht immer die passende Rolle.
  • Die Schriftgröße kann über die Browsereinstellungen nur verändert werden, wenn die Mindestschriftgröße geändert wird.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde:

  • Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs unter Downloads. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Ansprechperson:

Stefan Kuse
HA Hessen Agentur GmbH
Mainzer Str. 118
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 95017 8293
E-mail:
Zum Formular

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten.

Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT – Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Sitz:Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Sekretariat LBIT: +49 641 303-2902
Fax: +49 611 32764-4036
E-mail: