KONTAKT ZUR AUSBILDUNGSBERATUNG

Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Kammern) haben laut Berufsbildungsgesetz durch ihre Ausbildungsberatung die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und sie durch Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden zu fördern. Die Ausbildungsberatung ist zugleich ein Dienstleistungsangebot der Kammern für Vorgesetzte und Auszubildenden zur Förderung und Verbesserung der Berufsausbildung. Die Ausbildungsberatung ist Mittler zwischen Ausbildungsbetrieb, Auszubildenden und Erziehungsberechtigten. Das vorrangige Ziel ihrer Beratungstätigkeit ist die optimale Durchführung und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung.

Die Ausbildungsberatung ist für Dich da, wenn

  • Du wissen möchtest, welche beruflichen Perspektiven die Wirtschaft Dir bietet.
  • Du Informationsmaterial über die Berufe der Wirtschaft benötigst.
  • Es um Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag geht.
  • Probleme in Betrieb oder Schule auftreten.
  • Fragen der Ausbildungsvergütung anstehen.
  • Es um den Besuch der Berufsschule und ggf. überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen geht.
  • Die Führung des Berichtsheftes Probleme bereitet.
  • Du Fragen zur Zwischen-, Gesellen- oder Abschlussprüfung hast.
  • Du Deine Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern möchtest.

Für weitere Fragen wende Dich an Deine Ausbildungsberatung ...