Aufstiegsprämie in Höhe von 1.000 Euro für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen in der Aufstiegsfortbildung
Ab 2018 können erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Prüfung zum Handwerks- Industrie-, Fachmeisterin bzw. Fachmeister oder Meisterin bzw. Meister aus dem landwirtschaftlichen Bereich nach BBiG bzw. HwO eine Förderung erhalten, wenn der Abschluss nach dem 01.01.2018 abgelegt wurde.
Ab 2019 können zusätzlich Absolventinnen und Absolventen gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO, die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 (Fachwirte, Fachkaufleute und Meister) oder 7 (Geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Technische Betriebswirte) zugeordnet und nach dem 01.01.2019 abgelegt wurden, eine Aufstiegsprämie beantragen.
Die Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen erfolgreich abgelegt worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Hessen nicht angeboten wird. Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, so muss die Prüfung vor einer fachlich zuständigen Stelle in einem anderen Bundesland erfolgreich abgelegt und entsprechend nachgewiesen worden sein.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Kammer in Hessen abgelegt wurde und ein entsprechendes Prüfungszeugnis ausgestellt wurde. Zudem müssen der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen.Hat die Prüfung außerhalb Hessens stattgefunden, so ist nachzuweisen, dass es keine fachlich und örtlich zuständige Kammer in Hessen für diese Prüfung gab.