DIE AZUBICARD HESSEN
Seit 2019 erhalten die Auszubildenden in Hessen eine AzubiCard. Für die jungen Menschen ist die Ausbildung eine ganz besondere Lebensphase, die wir auch in finanzieller Hinsicht erleichtern möchten.
Die AzubiCard soll den Auszubildenden ermöglichen, Vergünstigungen, wie es sie für Schüler/innen und Studierende gibt, in Anspruch zu nehmen.
Doch dazu benötigen wir Ihre Unterstützung!
Bitte registrieren Sie sich zuerst. Bei Registrierung senden wir Ihnen per E-Mail einen persönlichen Zugangscode. Mit diesem Zugangscode können Sie sich in einem Mitgliederbereich einloggen. Im Mitgliederbereich haben Sie - geleitet über einen kurzen Fragenkatalog - die Möglichkeit, Ihre Angebote und Vergünstigungen für Auszubildende in Hessen einzustellen und zu pflegen.
Bei der Erstregistrierung werden Ihnen Fragen zu Ihrem Unternehmen gestellt. In der Folge beziehen sich die Fragen nur noch auf Ihre konkreten Angebote und Vergünstigungen.
FAQs für interessierte Betriebe
Wer kann sich als Partner registrieren?
Alle Unternehmen und Institutionen in Hessen. Einzige Voraussetzung ist, dass alle hessischen Azubis Ihr Angebot nutzen können.
Welche Vorteile habe ich als Partner?
Mit Ihrem Eintrag können Sie Ihre Angebote allen Auszubildenden in Hessen bekannt machen. Sie erreichen eine junge Zielgruppe. Sie machen auf sich aufmerksam und präsentieren sich als Azubi-freundlicher Betrieb. Beschäftigen Sie selbst Azubis? Dann trägt die AzubiCard zu Ihrem positiven Image als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb bei.
Wie stelle ich meine Angebote ein?
Bitte registrieren Sie sich über das Formular 'kostenlos registrieren (Partner)'. Nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse haben Sie Zugang zum „Partner“-Bereich. Im „Partner“-Bereich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angebote und Vergünstigungen für Auszubildende in Hessen einzustellen.
Bei der Erstregistrierung werden Ihnen auch Fragen zu Ihrem Unternehmen gestellt. Bitte geben Sie hier einige wichtige Daten zu Ihrem Betrieb ein. Sie können auch ein Logo hochladen und z. B. auf eine eigene Webseite verweisen. Bei Erstregistrierung muss Ihr Angebot noch eine „Freigabe“ erhalten: Die für Sie zuständige Kammer prüft, ob das Angebot den Vorgaben entspricht. Sie wird bei der Freigabe aber nicht hoheitlich tätig, und es wird keinerlei Haftung übernommen.
Sollten Sie später weitere Angebote einstellen, beziehen sich die Fragen nur noch auf Ihre konkreten Angebote und Vergünstigungen.